Urlaubsrechner

Urlaubstage = (24 / 6) x Arbeitstage pro Woche

Gesetzlicher Mindesturlaub
Ihr Urlaubsanspruch/Jahr
Volle Beschäftigungsmonate
Anteiliger Anspruch (Zwölftelung)
Resturlaub

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Formel & Gesetz sichtbar

Jede Berechnung verweist auf die konkrete Vorschrift (§3, §4, §5 BUrlG) — nachvollziehbar statt Blackbox.

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Gesetzlicher Mindesturlaub nach BUrlG

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt einen bundesweiten Mindesturlaub fest, den jeder Arbeitgeber gewähren muss — unabhängig von Branche oder Tarifbindung.

24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§3 BUrlG)

§3 BUrlG definiert den gesetzlichen Mindesturlaub mit 24 Werktagen, bezogen auf eine 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag gelten im Gesetz als Werktage).

20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (umgerechnet)

Da die meisten Beschäftigten heute an 5 statt 6 Tagen pro Woche arbeiten, wird der Wert umgerechnet: 24 Werktage ÷ 6 × 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage. Das ist der praktisch relevante Mindestwert für die klassische 5-Tage-Woche.

Tarif- und Betriebsurlaub — oft mehr als das gesetzliche Minimum

Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge gewähren 25 bis 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche. Das gesetzliche Minimum ist ein Boden, kein Regelfall — tragen Sie Ihren vertraglichen Urlaub im Rechner oben ein, um den höheren Wert zu sehen.

Urlaubstage nach Arbeitstagen pro Woche

Gesetzliches Minimum, berechnet nach der Formel (24 ÷ 6) × Arbeitstage/Woche:

Arbeitstage/Woche Gesetzlicher Mindesturlaub (Tage/Jahr) Rechnung
1 4 (24÷6)×1
2 8 (24÷6)×2
3 12 (24÷6)×3
4 16 (24÷6)×4
5 20 (24÷6)×5
6 24 (24÷6)×6

Viele Arbeitsverträge gewähren 25–30 Tage bei einer 5-Tage-Woche — das gesetzliche Minimum ist ein Boden, kein Regelfall.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Gleiche Arbeitstage, gleicher Urlaubsanspruch

Arbeiten Sie in Teilzeit an derselben Anzahl von Tagen pro Woche wie vorher (z. B. 5 Tage/Woche, nur mit weniger Stunden pro Tag), bleibt Ihr Urlaubsanspruch in Tagen unverändert — Urlaub wird nach BUrlG in Tagen, nicht in Stunden gerechnet.

Weniger Arbeitstage — anteilige Kürzung

Reduziert sich auch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, wird der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt — verwenden Sie die Tabelle oben oder den Rechner, um Ihren neuen Anspruch zu ermitteln.

Rechenbeispiel

Wechseln Sie von 5 auf 3 Arbeitstage/Woche, sinkt der gesetzliche Mindesturlaub von 20 auf 12 Tage/Jahr — ((24÷6)×3). Das anteilige Gehalt für diesen Wechsel berechnet unser Teilzeitrechner.

Urlaubsanspruch im Minijob

Minijobber haben denselben Anspruch wie Vollzeitkräfte (pro Arbeitstag)

Ein weit verbreiteter Irrtum: Minijobber hätten weniger oder gar keinen Urlaubsanspruch. Tatsächlich gilt für sie derselbe gesetzliche Anspruch wie für Vollzeitbeschäftigte — berechnet nach Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stunden oder Verdienst.

Rechenbeispiel für 2 und 3 Arbeitstage/Woche

Ein Minijobber mit 2 Arbeitstagen/Woche hat Anspruch auf 8 Urlaubstage/Jahr ((24÷6)×2). Bei 3 Arbeitstagen/Woche sind es 12 Urlaubstage/Jahr ((24÷6)×3) — exakt wie bei einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitstelle mit denselben Arbeitstagen.

Urlaubsanspruch bei Ein- oder Austritt während des Jahres

Wartezeit nach §4 BUrlG (6 Monate für vollen Anspruch)

Der volle Jahresurlaub entsteht erstmals nach einer Wartezeit von 6 Monaten ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Vor Ablauf dieser Zeit besteht bereits ein anteiliger Anspruch nach der Zwölftelungsregel.

Zwölftelung — 1/12 Anspruch pro vollem Beschäftigungsmonat

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis unterjährig, erhalten Beschäftigte für jeden vollen Kalendermonat der Beschäftigung 1/12 des Jahresanspruchs (§5 BUrlG). Ein Monat zählt dabei nur als „voll", wenn das Arbeitsverhältnis den gesamten Kalendermonat über bestand.

Beispielrechnung: Eintritt zum 1. April

Bei Eintritt zum 1. April und einem Jahresanspruch von 20 Tagen (5-Tage-Woche) verbleiben von April bis Dezember 9 volle Beschäftigungsmonate. Der anteilige Anspruch beträgt 9/12 × 20 Tage = 15 Tage für dieses Kalenderjahr.

Beispielrechnung: Austritt zum 30. September

Bei einem Austritt zum 30. September sind von Januar bis September 9 volle Monate vergangen — bei 20 Tagen Jahresanspruch ergeben sich ebenfalls 9/12 × 20 Tage = 15 Tage anteiliger Anspruch für dieses Jahr.

Resturlaub — Verfall und Übertragung

Verfall zum 31.12. bzw. 31.3. des Folgejahres

Grundsätzlich muss der Jahresurlaub bis zum 31.12. des laufenden Jahres genommen werden. Bei dringenden betrieblichen oder in der Person liegenden Gründen (z. B. Krankheit) ist eine Übertragung bis zum 31.3. des Folgejahres möglich.

Aktuelle BAG-Rechtsprechung zur Hinweispflicht des Arbeitgebers

Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub nicht automatisch: Der Arbeitgeber muss Beschäftigte konkret und rechtzeitig auf den drohenden Verfall hinweisen und sie auffordern, den Urlaub zu nehmen. Unterbleibt dieser Hinweis, bleibt der Anspruch bestehen.

Sonderurlaub — zusätzliche Freistellung

Anlässe (Umzug, Hochzeit, Todesfall, Arztbesuch)

Sonderurlaub ist eine zusätzliche, meist bezahlte Freistellung für bestimmte Ereignisse — etwa den eigenen Umzug, die eigene Hochzeit, einen Todesfall in der Familie oder einen notwendigen Arztbesuch, der nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist.

Kein gesetzlicher Anspruch — meist tarif-/vertragsabhängig

Anders als der Grundurlaub gibt es keinen pauschalen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Die Regelung ergibt sich meist aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder — subsidiär — aus §616 BGB, der eine verhältnismäßig kurze, unverschuldete Arbeitsverhinderung abdeckt.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Nach §3 BUrlG mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, was bei der üblichen 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen entspricht. Viele Arbeits- und Tarifverträge gewähren mehr (häufig 25–30 Tage).

Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Solange die Anzahl der Arbeitstage pro Woche gleich bleibt (z. B. Teilzeit an 5 Tagen/Woche), bleibt auch der Urlaubsanspruch in Tagen unverändert. Arbeiten Sie an weniger Tagen pro Woche, wird der Anspruch anteilig gekürzt — z. B. 3 Tage/Woche ergeben 12 Tage/Jahr (siehe Tabelle oben). Das anteilige Gehalt dazu liefert unser Teilzeitrechner.

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja, Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, berechnet nach Arbeitstagen pro Woche — nicht nach Stunden oder Verdienst. Bei 2 Arbeitstagen/Woche stehen 8 Urlaubstage/Jahr zu.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch, wenn ich während des Jahres anfange oder kündige?

Der Anspruch wird zwölftelt: pro vollem Beschäftigungsmonat erhalten Sie 1/12 des Jahresanspruchs. Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit, §4 BUrlG) entsteht der volle Anspruch.

Wann verfällt nicht genommener Urlaub (Resturlaub)?

Grundsätzlich zum 31.12. des laufenden Jahres, mit Übertragung bis 31.3. des Folgejahres bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen. Der Arbeitgeber muss laut aktueller BAG-Rechtsprechung aktiv auf drohenden Verfall hinweisen, sonst verfällt der Urlaub nicht automatisch.

Was ist Sonderurlaub und habe ich darauf Anspruch?

Sonderurlaub ist eine zusätzliche, bezahlte Freistellung, z. B. bei Umzug, Hochzeit oder Todesfall in der Familie. Es gibt keinen pauschalen gesetzlichen Anspruch — die Regelung ergibt sich meist aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder §616 BGB (unverschuldete, verhältnismäßig kurze Verhinderung).

Zählen Feiertage als Urlaubstage?

Nein, gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, mindern den Urlaubsanspruch nicht — sie sind ohnehin arbeitsfrei und werden getrennt vom Urlaubskontingent behandelt.

Wie wird Urlaub bei Krankheit während des Urlaubs behandelt?

Wer während des Urlaubs nachweislich (ärztliches Attest) erkrankt, bekommt die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet — die betroffenen Urlaubstage werden gutgeschrieben.

Weitere Rechner rund um Arbeitszeit und Teilzeit

Berechnen Sie außerdem Ihre Pausen und Nettoarbeitszeit mit dem Arbeitszeitrechner oder Ihr anteiliges Gehalt bei reduzierten Stunden mit dem Teilzeitrechner.

Formel & Erklärung

Der gesetzliche Mindesturlaub nach Paragraph 3 BUrlG betraegt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, umgerechnet 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Bei unterjaehrigem Ein- oder Austritt gilt die Zwoelftelung nach Paragraph 5 BUrlG: 1/12 des Jahresanspruchs pro vollem Beschaeftigungsmonat.