Pendlerpauschale-Rechner

Entfernung (km) × Arbeitstage × 0,38 €

Standardwert bei 5-Tage-Woche: 230 Tage. Frei editierbar.
Ein Tag zählt entweder als Pendel- oder als Homeoffice-Tag, nie als beides.
Verkehrsmittel
Entfernungspauschale gesamt
Effektive Pendeltage
Homeoffice-Pauschale (separat)

Hinweis: Dies ist der abzugsfähige Betrag (Werbungskosten), keine direkte Steuerrückzahlung. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz und vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab.

Pendlerpauschale nach Entfernung — Tabelle (2026)

Beispielwerte bei 230 Arbeitstagen im Jahr, jeweils mit dem eigenen Pkw (keine Obergrenze). Zum Vergleich die alte Regelung 2025.

Entfernung (einfach) Arbeitstage/Jahr Pendlerpauschale 2026 Zum Vergleich: 2025
5 km 230 437,00 € 345,00 €
10 km 230 874,00 € 690,00 €
15 km 230 1.311,00 € 1.035,00 €
20 km 230 1.748,00 € 1.380,00 €
25 km 230 2.185,00 € 1.817,00 €
30 km 230 2.622,00 € 2.254,00 €
40 km 230 3.496,00 € 3.128,00 €
50 km 230 4.370,00 € 4.002,00 €

Berechnung 2026: Entfernung × Arbeitstage × 0,38 €. Berechnung 2025: [min(Entfernung,20) × 0,30 € + max(Entfernung−20,0) × 0,38 €] × Arbeitstage.

So funktioniert der Rechner

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale — offiziell Entfernungspauschale genannt — ist ein steuerlicher Abzugsbetrag für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Beide Begriffe meinen dasselbe: Umgangssprachlich hat sich „Pendlerpauschale“ durchgesetzt, im Steuerrecht steht der Begriff „Entfernungspauschale“.

Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Pauschale wird unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel gewährt — anders als beim Arbeitszeitrechner, der Ihre geleisteten Arbeitsstunden erfasst, geht es bei der Pendlerpauschale ausschließlich um die zurückgelegte Strecke zur Arbeit, nicht um die Zeit.

Gesetzesänderung 2026 — das hat sich geändert

Alte Regelung bis 2025: 30 Cent (1.–20. km) / 38 Cent (ab 21. km)

Bis einschließlich 2025 galt eine gestaffelte Pauschale: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung wurden 30 Cent je Kilometer angesetzt, ab dem 21. Kilometer 38 Cent.

Neue Regelung ab 2026: einheitlich 38 Cent ab dem 1. Kilometer

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (Bundestag 4. Dezember 2025, Bundesrat 19. Dezember 2025) gilt seit dem 1. Januar 2026 ein einheitlicher Satz von 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer — die 20-km-Staffelung wurde vollständig abgeschafft. Die Regelung gilt unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, Fahrrad, zu Fuß, öffentliche Verkehrsmittel und Motorrad werden gleich behandelt.

Was bedeutet das konkret in Euro?

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bedeutet die Reform bei 10 km einfacher Entfernung rund 176 € mehr abzugsfähigen Betrag pro Jahr, bei 20 km rund 352 € mehr — jeweils gegenüber der alten Regelung bei 230 Arbeitstagen.

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet? (Formel & Beispielrechnung)

Formel: Entfernung (km) × Arbeitstage × 0,38 €

Für 2026 gilt die einfache Formel: Entfernungspauschale = einfache Entfernung in km × Anzahl der Arbeitstage × 0,38 €.

Rechenbeispiel: 25 km, 220 Arbeitstage

Bei 25 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen im Jahr ergibt sich: 25 × 220 × 0,38 € = 2.090,00 €. Dieser Wert wurde gegen einen unabhängigen Online-Rechner (smart-rechner.de) gegengeprüft und stimmt exakt überein.

Wer kann die Pendlerpauschale nutzen?

Arbeitnehmer, Selbstständige, mehrere Wohnsitze

Angestellte, Beamte und Selbstständige können die Pendlerpauschale gleichermaßen geltend machen. Bei mehreren Wohnsitzen zählt grundsätzlich der Weg von der Wohnung, die dem Beschäftigungsort am nächsten liegt, sofern sie den Lebensmittelpunkt bildet — Ausnahmen sind im Einzelfall mit dem Finanzamt zu klären.

Wer nur an wenigen Tagen pro Woche ins Büro fährt, etwa in Teilzeit, trägt entsprechend weniger Arbeitstage ein — Details dazu im Teilzeitrechner, der die anteilige Arbeitszeit berechnet.

Fahrgemeinschaften — wie wird das Kilometergeld aufgeteilt?

Bei Fahrgemeinschaften kann jeder Mitfahrende die volle Entfernungspauschale für seinen eigenen Arbeitsweg ansetzen — unabhängig davon, wer fährt. Für Tage, an denen jemand nicht selbst fährt, gilt allerdings die 4.500-€-Obergrenze wie bei anderen Nicht-Pkw-Fahrern, es sei denn, die Person ist Halter oder Mithalter des genutzten Fahrzeugs.

Verkehrsmittel und Höchstbeträge

Eigener Pkw/Motorrad — keine Obergrenze

Wer mit dem eigenen oder als Halter/Mithalter genutzten Pkw oder Motorrad zur Arbeit fährt, unterliegt keiner Höchstgrenze bei der Entfernungspauschale.

Öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad, zu Fuß — Deckelung 4.500 €/Jahr

Für alle anderen Verkehrsmittel — Bus, Bahn, Fahrrad, zu Fuß oder als Mitfahrer ohne eigenes Fahrzeug — ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt. Übersteigen die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel diesen Betrag nachweislich, können ausnahmsweise die höheren nachgewiesenen Kosten angesetzt werden.

Pendlerpauschale und Homeoffice — was gilt an Homeoffice-Tagen?

Homeoffice-Pauschale 2026: 6 €/Tag, max. 1.260 €

Für Tage im Homeoffice lässt sich statt der Pendlerpauschale die Homeoffice-Pauschale ansetzen: 6 € pro Tag, gedeckelt auf maximal 1.260 € im Jahr (entspricht 210 Tagen). Diese Werte gelten unverändert auch 2026.

Warum Sie einen Tag nicht doppelt geltend machen können

Ein einzelner Kalendertag kann steuerlich nur einmal gezählt werden: entweder als Pendeltag (Entfernungspauschale) oder als Homeoffice-Tag (Homeoffice-Pauschale) — niemals beides gleichzeitig. Der Rechner oben zieht die eingetragenen Homeoffice-Tage automatisch von den Arbeitstagen ab und weist die Homeoffice-Pauschale separat aus, damit beide Beträge nachvollziehbar nebeneinanderstehen, ohne sich zu überschneiden.

Lohnt sich die Pendlerpauschale steuerlich für mich?

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026: 1.230 € — die Vergleichsschwelle

Das Finanzamt zieht automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) von 1.230 € für 2026 ab — unabhängig davon, ob tatsächlich Werbungskosten angefallen sind. Die Pendlerpauschale wirkt sich erst dann zusätzlich steuermindernd aus, wenn die gesamten Werbungskosten (Pendlerpauschale plus weitere Kosten wie Arbeitsmittel oder Fortbildungen) diesen Pauschbetrag übersteigen.

Wann wirkt sich die Pendlerpauschale tatsächlich auf die Steuerrückzahlung aus?

Erst der Betrag, der über den Pauschbetrag hinausgeht, mindert das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast — nicht der volle Pendlerpauschale-Betrag wird „ausgezahlt“. Wer zusätzlich wissen möchte, wie sich der Nettostundenlohn nach Abzügen verändert, findet dazu Hintergründe im Stundenlohnrechner.

Wo trage ich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ein?

Anlage N, Zeile für Fahrten Wohnung–erste Tätigkeitsstätte

Die Pendlerpauschale wird in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N eingetragen, im Abschnitt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Anzugeben sind die einfache Entfernung in vollen Kilometern sowie die Anzahl der Arbeitstage, an denen die Strecke tatsächlich zurückgelegt wurde.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Für Beschäftigte mit einem Arbeitsweg von mehr als 21 km, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die daher von der höheren Pendlerpauschale steuerlich nicht direkt profitieren, gibt es auf Antrag eine Mobilitätsprämie. Diese Regelung, ursprünglich bis Ende 2026 befristet, gilt inzwischen dauerhaft.

Weitere Rechner rund um Arbeitszeit und Gehalt

Neben der Pendlerpauschale sind weitere Arbeitszeit-Themen oft relevant: Wer seine Ist- und Sollstunden über mehrere Tage als laufendes Guthaben verfolgen möchte, findet dafür den Gleitzeitrechner mit echtem Gleitzeitkonto. Wer Arbeitszeiten statt in Stunden und Minuten lieber als Dezimalwert für die Lohnabrechnung erfassen möchte, nutzt dafür den Dezimalstunden-Rechner.

Quellen und rechtliche Grundlagen

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG; Steueränderungsgesetz 2025 (Bundestagsbeschluss 4. Dezember 2025, Bundesratszustimmung 19. Dezember 2025); Angaben des Bundesfinanzministeriums zu den finanziellen Auswirkungen der Reform. Stand dieser Seite: Januar 2026 — bei künftigen Gesetzesänderungen wird diese Seite aktualisiert.

Formel & Erklärung

Für 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 Euro je Kilometer der einfachen Entfernung, unabhängig vom Verkehrsmittel — die frühere 20-km-Staffelung (0,30 Euro / 0,38 Euro) wurde zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Formel: Entfernungspauschale = Entfernung in km × effektive Arbeitstage (Arbeitstage minus Homeoffice-Tage) × 0,38 Euro. Für Nicht-Pkw-Verkehrsmittel gilt eine Obergrenze von 4.500 Euro pro Jahr; für den eigenen oder als Halter genutzten Pkw/Motorrad gilt keine Obergrenze.

Häufige Fragen

Was ist die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)?

Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Abzugsbetrag für den Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Seit 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.

Wer kann die Pendlerpauschale nutzen?

Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können die Pendlerpauschale gleichermaßen in ihrer Steuererklärung geltend machen, unabhängig davon, ob sie mit dem Auto, dem Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen.

Wie berechne ich meine Pendlerpauschale richtig?

Die Formel für 2026 lautet: einfache Entfernung in km × Anzahl der Arbeitstage × 0,38 €. Bei 25 km und 220 Arbeitstagen ergibt sich zum Beispiel 25 × 220 × 0,38 € = 2.090,00 €.

Gilt die Pendlerpauschale auch bei mehreren Wohnsitzen oder Fahrgemeinschaften?

Bei mehreren Wohnsitzen zählt in der Regel die Wohnung, die den Lebensmittelpunkt bildet und näher am Arbeitsort liegt. Bei Fahrgemeinschaften kann jeder Mitfahrende seine eigene Entfernungspauschale ansetzen, für Mitfahrer ohne eigenes Fahrzeug gilt an diesen Tagen jedoch die 4.500-€-Obergrenze.

Wo trage ich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ein?

Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen, im Abschnitt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, mit Angabe der einfachen Entfernung und der Arbeitstage.

Was hat sich 2026 bei der Pendlerpauschale geändert?

Zum 1. Januar 2026 wurde die bisherige Staffelung (30 Cent für die ersten 20 km, 38 Cent ab dem 21. km) durch einen einheitlichen Satz von 38 Cent ab dem ersten Kilometer ersetzt. Das bedeutet bei 20 km Entfernung rund 352 € mehr Abzugsbetrag pro Jahr gegenüber der alten Regelung.

Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale am selben Tag geltend machen?

Nein. Ein Kalendertag zählt steuerlich entweder als Pendeltag (Entfernungspauschale) oder als Homeoffice-Tag (Homeoffice-Pauschale, 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr) — niemals beides gleichzeitig.

Gibt es eine Obergrenze für die Pendlerpauschale?

Für den eigenen oder als Halter/Mithalter genutzten Pkw und für Motorräder gibt es keine Obergrenze. Für alle anderen Verkehrsmittel — öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad, zu Fuß, Mitfahrer ohne eigenes Fahrzeug — ist die Pendlerpauschale auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt.

Lohnt sich die Pendlerpauschale, wenn ich unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleibe?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1.230 € und wird automatisch abgezogen. Erst wenn die gesamten Werbungskosten — inklusive Pendlerpauschale — diesen Betrag übersteigen, wirkt sich die Pendlerpauschale zusätzlich steuermindernd aus.

Zählt die Pendlerpauschale auch für Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit?

Ja. Seit 2026 gilt der Satz von 0,38 € pro Kilometer unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Fahrrad und Fußweg. Allerdings gilt für diese Verkehrsmittel die Obergrenze von 4.500 € pro Jahr, anders als beim eigenen Pkw.