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Arbeitszeitrechner: Arbeitszeit online berechnen

Arbeitszeit inklusive Pausen in Sekunden berechnen — mit automatischer Erkennung von Nachtschichten über Mitternacht.

Pausenzeiten
Bruttoarbeitszeit
Pausenzeit gesamt
Nettoarbeitszeit
als Dezimalstunden

Ergebnis sofort

Kein „Konto erstellen“, keine E-Mail-Abfrage — das Ergebnis erscheint direkt beim Eintragen der Zeiten.

Formel & Gesetz sichtbar

Jede Pausenregel verweist auf die konkrete Vorschrift (§4 ArbZG) — nachvollziehbar statt Blackbox.

Läuft im Browser

Die Berechnung erfolgt clientseitig — eingegebene Zeiten werden nicht an einen Server übertragen.

100 % kostenlos

Ohne Anmeldung, ohne versteckte Kosten, ohne Limit für die Anzahl der Berechnungen.

So funktioniert der Arbeitszeitrechner

Der Rechner ermittelt Ihre Arbeitszeit aus vier Angaben: Arbeitsbeginn, Arbeitsende, bis zu vier Pausen und dem Datum. Er zeigt das Ergebnis sofort im Browser an.

1

Arbeitsbeginn und Arbeitsende eingeben

Tragen Sie Start- und Endzeit im Format Stunden:Minuten ein. Der Rechner bildet daraus zunächst die Bruttoarbeitszeit — die reine Zeitspanne ohne Pausenabzug.

2

Bis zu vier Pausen erfassen

Viele Arbeitstage haben nicht nur eine Mittagspause. Eine kurze Pause am Vormittag, eine zweite am Nachmittag und die Mittagspause ergeben zusammen oft drei oder vier einzelne Unterbrechungen.

Der Rechner erlaubt bis zu vier separate Pauseneinträge. Jede Pause wird einzeln erfasst und am Ende zur Gesamtpausenzeit summiert.

Wird keine Pause benötigt, etwa bei einer kurzen 3-Stunden-Schicht, lässt sich das erste Pausenfeld einfach leer lassen. Der Rechner behandelt fehlende Pauseneinträge korrekt als null Minuten und rechnet Brutto- gleich Nettoarbeitszeit.

3

Nachtschicht über Mitternacht wird erkannt

Beginnt die Schicht abends und endet sie am nächsten Morgen, liegt die Endzeit rechnerisch vor der Startzeit. Der Rechner erkennt das automatisch am eingetragenen Datum.

Bei Beginn 22:00 Uhr und Ende 06:00 Uhr addiert er 24 Stunden zur Endzeit und berechnet korrekt 8 Stunden Bruttoarbeitszeit — nicht null oder negativ.

Ergebnis: Brutto- vs. Nettoarbeitszeit

Das Ergebnisfeld zeigt drei Werte: Bruttoarbeitszeit, Gesamtpausenzeit und Nettoarbeitszeit. Die Nettoarbeitszeit erscheint zusätzlich als Dezimalstunde, praktisch für die Lohnabrechnung.

Zusätzlich prüft der Rechner live, ob die eingetragenen Pausen dem gesetzlichen Mindestwert nach §4 ArbZG entsprechen. Liegen sie darunter, erscheint ein Hinweis mit der vorgeschriebenen Mindestpausenzeit für die eingegebene Arbeitsdauer. Trägt jemand nur eine 4-Stunden-Schicht ein, unter der gesetzlichen Pausenpflicht, bleibt dieser Hinweis aus — der Rechner erzwingt keine Pause, wo keine vorgeschrieben ist.

Gesetzestext

Gesetzliche Pausenzeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (§4 ArbZG)

§4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt Mindestpausen vor, gestaffelt nach der Dauer der Arbeitszeit. Diese Pausen sind Pflicht, nicht Kür — Arbeitgeber müssen sie gewähren.

Verstöße gegen die Pausenpflicht sind kein Kavaliersdelikt: Nach §22 ArbZG können sie als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden, in schweren oder wiederholten Fällen sogar strafrechtlich. Beschäftigte haben zudem einen einklagbaren Anspruch auf die vorgeschriebene Pausenzeit.

Pause bei 6 Stunden Arbeit

Bis 6 Stunden Arbeitszeit schreibt das Gesetz keine Pause vor. Ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden wird eine Pause zur Pflicht.

Pause bei 8 Stunden Arbeit

Bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Das betrifft die klassische 8-Stunden-Schicht.

Pause bei 9+ Stunden Arbeit

Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit steigt die Mindestpause auf 45 Minuten. Diese Grenze gilt unabhängig davon, wie viele Stunden darüber hinaus gearbeitet wird.

Darf die 30-Minuten-Pause aufgeteilt werden? (15+15 Minuten)

Ja. §4 ArbZG erlaubt, die Pause in mehrere Abschnitte zu teilen. Jeder Abschnitt muss dabei mindestens 15 Minuten dauern — zwei 15-Minuten-Pausen sind also zulässig.

Sonderregeln für Jugendliche/Minderjährige (JArbSchG)

Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gilt statt des ArbZG das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es schreibt strengere Pausenzeiten vor.

Ab mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause fällig, ab mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten.

Arbeitszeit Mindestpause (Erwachsene, §4 ArbZG) Mindestpause (Jugendliche, JArbSchG)
bis 4,5 Std. keine Pflichtpause keine Pflichtpause
mehr als 4,5 bis 6 Std. keine Pflichtpause 30 Minuten
mehr als 6 bis 9 Std. 30 Minuten (oder 2 × 15 Min.) 60 Minuten
mehr als 9 Std. 45 Minuten (z. B. 15+15+15 Min.) 60 Minuten

Wochenstunden in Monatsstunden umrechnen

Bei Vollzeit hat ein Monat im Schnitt nicht genau vier Wochen, sondern rund 4,33 Wochen. Deshalb ergibt eine 40-Stunden-Woche nicht 160, sondern rund 173 Stunden im Monat.

Wie viele Stunden hat ein Monat bei Vollzeit?

Die Formel lautet: Wochenstunden × 52 ÷ 12. Das Jahr hat 52 Wochen, verteilt auf 12 Monate — daraus ergibt sich der Durchschnittswert pro Monat.

35-Stunden-Woche: wieviel im Monat?

Bei einer 35-Stunden-Woche ergeben sich rund 151,67 Stunden im Monat und 1.820 Stunden im Jahr.

37,5-Stunden-Woche: wieviel im Monat?

Bei 37,5 Wochenstunden sind es rund 162,5 Stunden im Monat und 1.950 Stunden im Jahr.

38,5-Stunden-Woche: wieviel im Monat?

Bei 38,5 Wochenstunden ergeben sich rund 166,83 Stunden im Monat und 2.002 Stunden im Jahr.

39-Stunden-Woche: wieviel im Monat?

Bei 39 Wochenstunden — dem TVöD-Standard im öffentlichen Dienst seit 2023 bundesweit — sind es rund 169 Stunden im Monat und 2.028 Stunden im Jahr.

40-Stunden-Woche: wieviel im Monat?

Bei einer 40-Stunden-Woche ergeben sich rund 173,33 Stunden im Monat und 2.080 Stunden im Jahr.

Wochenstunden Monatsstunden (Ø) Stunden/Jahr
20 h 86,67 h 1.040 h
25 h 108,33 h 1.300 h
30 h 130,00 h 1.560 h
32 h 138,67 h 1.664 h
35 h 151,67 h 1.820 h
36 h 156,00 h 1.872 h
37,5 h 162,50 h 1.950 h
38 h 164,67 h 1.976 h
38,5 h 166,83 h 2.002 h
39 h 169,00 h 2.028 h
40 h 173,33 h 2.080 h

Formel: Monatsstunden = Wochenstunden × 52 ÷ 12

Teilzeit: 20/25/30-Stunden-Woche im Monat

Teilzeitmodelle folgen derselben Formel. Eine 20-Stunden-Woche ergibt rund 86,67 Stunden im Monat, eine 25-Stunden-Woche rund 108,33 Stunden, eine 30-Stunden-Woche rund 130 Stunden.

Die Berechnungsformel (Wochenstunden × 52 ÷ 12)

Die Formel funktioniert für jede beliebige Wochenstundenzahl. Tragen Sie unten Ihre eigene Wochenstundenzahl ein, um Ihren persönlichen Monatswert zu erhalten.

Vollzeit, Teilzeit und Arbeitszeitmodelle im Überblick

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine feste gesetzliche Stundenzahl für Vollzeit. Üblich sind 35 bis 40 Wochenstunden, je nach Branche und Tarifvertrag.

Vollzeit

Vollzeit orientiert sich an der im Betrieb oder Tarifvertrag üblichen Arbeitszeit. In der Industrie sind 35 bis 38 Stunden verbreitet, im öffentlichen Dienst nach TVöD 39 Stunden, in vielen anderen Branchen 40 Stunden.

Ohne Tarifbindung vereinbaren Arbeitgeber und Beschäftigte die übliche Wochenarbeitszeit frei im Arbeitsvertrag, solange die Höchstgrenzen aus §3 ArbZG eingehalten werden. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gilt meist die im Betrieb sonst übliche Vollzeitstundenzahl als Maßstab.

Teilzeit

Teilzeit liegt laut §2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vor, wenn die vereinbarte Arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten im selben Betrieb. Es gibt keine feste Stundengrenze — entscheidend ist der Vergleich.

Eine 20-Stunden-Woche gilt bei einem Betrieb mit 40-Stunden-Vollzeit als 50-Prozent-Teilzeit, bei 35-Stunden-Vollzeit dagegen als rund 57-Prozent-Teilzeit. Das anteilige Gehalt orientiert sich üblicherweise am gleichen Verhältnis zur Vollzeitvergütung.

Wer seine Teilzeit-Arbeitszeit und das anteilige Gehalt genau durchrechnen möchte, findet dafür eine eigene Berechnung in unserem geplanten Teilzeitrechner.

Gleitzeit

Bei Gleitzeit legt der Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit fest, in der alle anwesend sein müssen. Beginn und Ende der restlichen Arbeitszeit können Beschäftigte innerhalb eines Rahmens selbst wählen.

Über- oder Minusstunden sammeln sich dabei auf einem Gleitzeitkonto und werden über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen. Ein eigenes Gleitzeitkonto berechnen können Beschäftigte künftig mit unserem geplanten Gleitzeitrechner.

Auch bei Gleitzeit gelten §3 und §4 ArbZG unverändert: Die tägliche Höchstarbeitszeit und die Pausenpflicht bleiben bestehen, egal wie flexibel Beginn und Ende gewählt werden.

Schichtarbeit

Bei Schichtarbeit wechseln sich mehrere Arbeitnehmer in festgelegten Zeitblöcken ab, etwa Früh-, Spät- und Nachtschicht. Nachtzeit im Sinne des ArbZG ist die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr.

Nachtarbeit liegt vor, wenn mehr als zwei Stunden der Nachtzeit betroffen sind. Nachtarbeitnehmer sind Beschäftigte, die regelmäßig in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Jahr nachts arbeiten.

Überstunden berechnen

Überstunden entstehen, wenn die tatsächlich geleistete Arbeitszeit über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht.

Überstunden mit dem Rechner ermitteln

Berechnen Sie zunächst Ihre tägliche Nettoarbeitszeit mit dem Rechner oben. Ziehen Sie davon Ihre vertragliche Sollarbeitszeit pro Tag ab — die Differenz sind Ihre Überstunden.

Wer seine Überstunden über mehrere Wochen im Detail berechnen und auszahlen lassen möchte, findet dafür eine ausführliche Berechnung in unserem geplanten Überstundenrechner.

Formel: Stundenlohn aus dem Bruttomonatsgehalt (Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12))

Um den Wert einer Überstunde zu kennen, teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch Ihre monatlichen Sollstunden. Bei 3.500 Euro Bruttomonatsgehalt und einer 40-Stunden-Woche ergeben sich rund 173,33 Sollstunden im Monat, also ein Stundenlohn von etwa 20,19 Euro.

Wer seinen Stundenlohn aus dem Bruttomonatsgehalt berechnen möchte, findet die vollständige Formel mit Beispielrechnung in unserem geplanten Stundenlohnrechner.

Auszahlung oder Freizeitausgleich — was lohnt sich?

Ob Überstunden ausgezahlt oder als Freizeit ausgeglichen werden, regelt meist der Arbeits- oder Tarifvertrag. Ohne Regelung gilt oft eine Auszahlungspflicht zum üblichen Stundenlohn.

Freizeitausgleich lohnt sich steuerlich oft mehr, da auf den Ausgleich keine zusätzliche Lohnsteuer anfällt.

Manche Tarifverträge, etwa der TVöD, sehen ein Zeitfenster vor, innerhalb dessen angesammelte Überstunden ausgeglichen werden müssen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, entsteht in der Regel doch ein Auszahlungsanspruch.

Sind Überstundenzuschläge steuerfrei? (2026)

Stand 2026 ist eine Steuerbefreiung für tariflich vereinbarte Überstundenzuschläge bislang nur als Gesetzesvorschlag in der Diskussion und noch nicht verabschiedet. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Lohnabrechnung.

Arbeitszeit in Dezimalstunden umrechnen

Lohnabrechnungen rechnen meist in Dezimalstunden statt in Stunden und Minuten. Eine Umrechnung ist mit einer einfachen Formel möglich.

Formel: Minuten in Dezimalstunden (Std + Min/60)

Teilen Sie die Minuten durch 60 und addieren Sie das Ergebnis zu den vollen Stunden. Aus 7 Stunden 30 Minuten werden so 7,5 Dezimalstunden.

Warum Lohnabrechnungen Dezimalstunden nutzen

Dezimalwerte lassen sich direkt mit dem Stundenlohn multiplizieren. Eine Umrechnung vom Sexagesimalsystem mit 60 Minuten je Stunde entfällt — das vereinfacht die Lohnberechnung erheblich.

Industrieminuten-Umrechnung

Der Begriff Industrieminute bezeichnet dieselbe Umrechnung: Eine Minute entspricht 1/60 Stunde, also rund 0,0167 Dezimalstunden. Multiplizieren Sie die Minutenzahl mit diesem Wert für den exakten Dezimalwert.

Ein Praxisbeispiel: Bei 173 geleisteten Industrieminuten in Summe über mehrere kurze Einsätze ergeben sich 173 × 0,0167, also rund 2,89 Dezimalstunden. Lohnprogramme runden solche Werte meist auf zwei Nachkommastellen.

Wer regelmäßig größere Zeitmengen umrechnet, findet weitere Dezimalstunden-Umrechnungen in unserem geplanten Dezimalstunden-Rechner.

Minuten Dezimalstunden
5 Min.0,08 h
10 Min.0,17 h
15 Min.0,25 h
20 Min.0,33 h
30 Min.0,50 h
45 Min.0,75 h
60 Min.1,00 h

Brutto- vs. Nettoarbeitszeit — der Unterschied

Brutto- und Nettoarbeitszeit werden oft verwechselt. Der Unterschied ist einfach: Pausen zählen nicht als Arbeitszeit.

Was zählt als Arbeitszeit (Brutto)?

Die Bruttoarbeitszeit ist die gesamte Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, einschließlich aller Pausen. Sie beschreibt, wie lange der Arbeitstag insgesamt dauert.

Was bleibt nach Abzug der Pausen (Netto)?

Die Nettoarbeitszeit ist die Bruttoarbeitszeit abzüglich aller Pausenzeiten. Nur die Nettoarbeitszeit gilt arbeitsrechtlich als tatsächlich geleistete Arbeitszeit und wird vergütet.

Rechenbeispiel mit mehreren Pausen

Beginn 08:00 Uhr, Ende 17:00 Uhr ergibt 9 Stunden Bruttoarbeitszeit. Bei einer Mittagspause von 30 Minuten und zwei Kurzpausen von je 10 Minuten summieren sich die Pausen auf 50 Minuten.

Die Nettoarbeitszeit beträgt damit 8 Stunden 10 Minuten, umgerechnet rund 8,17 Dezimalstunden.

Wichtig für die Abgrenzung: Reine Bereitschaftszeit, in der Beschäftigte auf Abruf erreichbar bleiben müssen, zählt arbeitsrechtlich meist als Arbeitszeit und nicht als Pause. Eine echte Pause setzt voraus, dass die Arbeitskraft frei über die Zeit verfügen kann, ohne jederzeit einsatzbereit sein zu müssen.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Überblick

Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten für fast alle Arbeitnehmer in Deutschland.

Maximale tägliche Arbeitszeit

Nach §3 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich maximal 8 Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist zulässig, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag innerhalb von 6 Kalendermonaten nicht überschritten wird.

Werktage im Sinne des ArbZG sind Montag bis Samstag, sodass sich bei einer 6-Tage-Woche theoretisch bis zu 48 Stunden regulär und bis zu 60 Stunden mit Ausgleichspflicht ergeben. In der Praxis begrenzen Tarifverträge die tatsächliche Wochenarbeitszeit meist deutlich stärker als das Gesetz.

Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen (11-Stunden-Regel)

§5 ArbZG schreibt nach Ende der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor. In Branchen wie Krankenhäusern oder Gaststätten darf sie um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn dies innerhalb eines Monats ausgeglichen wird.

Wer prüfen möchte, wie sich Ruhezeiten auf den Resturlaub oder freie Tage auswirken, findet Hintergründe dazu auch in unserem geplanten Urlaubsrechner.

Sonn- und Feiertagsarbeit

§9 ArbZG verbietet grundsätzlich die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. Ausnahmen gelten unter anderem für Krankenhäuser, Gaststätten, Notdienste und weitere in §10 ArbZG aufgeführte Bereiche.

Zusätzlich erlaubt §7 ArbZG, per Tarifvertrag von den gesetzlichen Grenzen abzuweichen — etwa eine längere Höchstarbeitszeit oder kürzere Ruhezeiten, wenn regelmäßig Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt. Solche Abweichungen sind nur über einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf tariflicher Grundlage möglich, nicht durch den Einzelarbeitsvertrag.

Dokumentationspflicht für Arbeitgeber (Stechuhr-Urteil / Arbeitszeiterfassungspflicht)

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Das Gericht stützt die Pflicht auf §3 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz.

Die Erfassung muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit umfassen. Eine elektronische Erfassung ist nicht zwingend vorgeschrieben — je nach Branche reicht auch eine Erfassung auf Papier.

Arbeitszeit im Homeoffice und bei Schichtarbeit

Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet nicht nach Arbeitsort. Die Regeln zu Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten gelten im Homeoffice genauso wie im Büro.

Das gilt auch für mobiles Arbeiten und Workation im Ausland, solange deutsches Arbeitsrecht anwendbar bleibt. Beschäftigte sollten dabei besonders auf die 11-Stunden-Ruhezeit achten, da sich Arbeits- und Freizeit im Homeoffice leichter vermischen als im Büro.

Gelten dieselben Pausenregeln im Homeoffice?

Ja. Auch im Homeoffice müssen bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause eingehalten werden, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.

Arbeitszeiterfassung bei Remote-Arbeit

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus dem BAG-Beschluss gilt auch für Homeoffice-Beschäftigte. Viele Arbeitgeber nutzen dafür digitale Zeiterfassungstools, die Beginn, Ende und Pausen dokumentieren.

Schichtplan-Berechnung mit dem Rechner

Für einzelne Schichten lässt sich der Rechner mehrfach nutzen — je Schicht einmal Beginn, Ende und Pausen eintragen. Bei Nachtschichten über Mitternacht erkennt der Rechner das Datum automatisch und berechnet korrekt.

Bei einem rollierenden Schichtplan mit Früh-, Spät- und Nachtschicht lohnt es sich, jede Schicht einzeln zu prüfen, da sich Pausenpflicht und Nachtzuschlagszeitraum je nach Lage unterscheiden. Der Rechner liefert für jede Schicht ein eigenständiges, in sich korrektes Ergebnis, unabhängig von den anderen Schichten der Woche.

Praxisbeispiele

Vier durchgerechnete Beispiele zeigen, wie die Berechnung in typischen Alltagssituationen funktioniert.

Beispiel 1 — Bürojob mit einer Pause (08:00–16:30, 30 Min)

Beginn 08:00 Uhr, Ende 16:30 Uhr ergibt 8,5 Stunden Bruttoarbeitszeit. Abzüglich 30 Minuten Mittagspause bleiben 8 Stunden Nettoarbeitszeit — die 30-Minuten-Pause erfüllt exakt die Mindestvorgabe nach §4 ArbZG für Arbeitszeiten über 6 Stunden.

Beispiel 2 — Schichtarbeit über Mitternacht (22:00–06:00)

Beginn 22:00 Uhr, Ende 06:00 Uhr am Folgetag ergibt 8 Stunden Bruttoarbeitszeit. Da mehr als 6 Stunden gearbeitet werden, sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben — netto bleiben 7,5 Stunden. Die gesamte Schicht liegt zudem vollständig in der Nachtzeit von 23:00 bis 6:00 Uhr, mit Ausnahme der ersten Stunde.

Beispiel 3 — Teilzeit mit mehreren kurzen Pausen (bis zu vier Pausen)

Beginn 09:00 Uhr, Ende 14:00 Uhr ergibt 5 Stunden Bruttoarbeitszeit. Mit zwei kurzen Pausen von je 10 Minuten summiert sich die Pausenzeit auf 20 Minuten, macht 4 Stunden 40 Minuten netto. Da die Arbeitszeit unter 6 Stunden bleibt, ist rechtlich keine Pause vorgeschrieben — die beiden Kurzpausen sind hier freiwillig eingetragen.

Beispiel 4 — TVöD-Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

Beschäftigte im TVöD arbeiten regulär 39 Stunden pro Woche, das entspricht rund 169 Stunden im Monat. Bei einer 5-Tage-Woche sind das im Schnitt 7,8 Stunden pro Arbeitstag. Diese 39-Stunden-Regel gilt bundesweit einheitlich seit dem 1. Januar 2023, nachdem zuvor unterschiedliche Wochenstunden in West- und Ostdeutschland galten.

Beginn Ende Pause Brutto Netto
08:0016:3030 Min.8,50 h8,00 h
09:0017:0045 Min.8,00 h7,25 h
22:0006:00 (Folgetag)30 Min.8,00 h7,50 h
09:0014:0020 Min.5,00 h4,67 h

Häufige Fragen zum Arbeitszeitrechner

Wie berechnet man die Arbeitszeit korrekt?

Die Bruttoarbeitszeit ist die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende. Zieht man davon alle Pausenzeiten ab, erhält man die Nettoarbeitszeit — also die Zeit, die tatsächlich als Arbeitszeit zählt und vergütet wird. Beispiel: Beginn 08:00 Uhr, Ende 17:00 Uhr ergibt 9 Stunden brutto. Bei 45 Minuten Pause bleiben 8 Stunden 15 Minuten netto. Der Rechner oben übernimmt diese Rechnung automatisch — Sie tragen nur Start-, End- und Pausenzeiten ein und lesen Brutto-, Pausen- und Nettoarbeitszeit direkt im Ergebnisfeld ab, inklusive Dezimalstundenwert für die Lohnabrechnung.

Wie berechnet man die Arbeitszeit mit mehreren Pausen (bis zu vier Pausen)?

Der Rechner summiert alle eingetragenen Pausen einzeln und zieht die Gesamtsumme von der Bruttoarbeitszeit ab. So lassen sich z. B. eine Mittagspause und mehrere kurze Pausen gemeinsam berücksichtigen — bis zu vier separate Einträge sind möglich. Das ist realistischer als ein einzelnes Pausenfeld, denn der Alltag besteht selten aus nur einer Unterbrechung. Beispiel: eine 30-minütige Mittagspause plus zwei 10-minütige Kurzpausen ergeben zusammen 50 Minuten Gesamtpause, die vollständig von der Bruttoarbeitszeit abgezogen werden.

Wie wird Nachtarbeit über Mitternacht in der Berechnung erkannt?

Liegt die Endzeit rechnerisch vor der Startzeit (z. B. Beginn 22:00 Uhr, Ende 06:00 Uhr), wird automatisch ein Tag (24 Stunden) hinzugerechnet, sodass die Schicht korrekt über Mitternacht hinweg berechnet wird. Ohne diese Korrektur würde eine einfache Zeitdifferenz eine negative oder falsche Dauer liefern. Das eingetragene Datum dient dabei als Referenzpunkt, damit der Rechner eindeutig erkennt, dass die Schicht in den nächsten Kalendertag hineinreicht, statt die Eingabe als Fehler zu werten.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoarbeitszeit?

Die Bruttoarbeitszeit ist die gesamte Zeitspanne von Beginn bis Ende des Arbeitstags, einschließlich aller Pausen. Die Nettoarbeitszeit ist die Bruttoarbeitszeit abzüglich aller Pausen — nur sie gilt arbeitsrechtlich als tatsächliche Arbeitszeit und wird bezahlt. Bei einem Arbeitstag von 08:00 bis 17:00 Uhr mit 30 Minuten Pause beträgt die Bruttoarbeitszeit 9 Stunden, die Nettoarbeitszeit dagegen 8,5 Stunden. Für Lohnabrechnung und Arbeitszeitkonto zählt ausschließlich der Nettowert.

Wie viel Pause steht mir bei 6, 8 und 9 Stunden Arbeit zu?

Nach §4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt: bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause. Bis 6 Stunden Arbeitszeit schreibt das Gesetz keine Pause vor, auch wenn viele Betriebe freiwillig kürzere Pausen einräumen. Diese Mindestwerte gelten unabhängig von Branche oder Beschäftigungsart und sind bundesweit einheitlich — Tarif- oder Arbeitsverträge können sie zugunsten der Beschäftigten verbessern, aber nicht unterschreiten.

Darf die 30-Minuten-Pause in zwei 15-Minuten-Blöcke aufgeteilt werden?

Ja. §4 ArbZG erlaubt, Pausen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Eine 30-Minuten-Pflichtpause lässt sich also in zwei 15-Minuten-Blöcke splitten, eine 45-Minuten-Pause etwa in drei Blöcke von je 15 Minuten. Kürzere Abschnitte als 15 Minuten zählen dabei nicht als gesetzeskonforme Pause, selbst wenn ihre Summe die Mindestpause rechnerisch erreicht. Der Rechner oben summiert mehrere eingetragene Pausen automatisch zur Gesamtpausenzeit.

Gelten andere Pausenregeln für Minderjährige/Jugendliche?

Ja. Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) mit strengeren Vorgaben: ab einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden mindestens 30 Minuten Pause, ab mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten Pause. Das JArbSchG gilt für Beschäftigte unter 18 Jahren und ersetzt für diese Gruppe die Regelungen des ArbZG. Auch bei Jugendlichen dürfen einzelne Pausenabschnitte nicht kürzer als 15 Minuten sein, damit sie als Erholungspause anerkannt werden.

Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat bei Vollzeit (35/37,5/39/40-Stunden-Woche)?

Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit ergibt sich aus: Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das rund 173,33 Stunden im Monat, bei 39 Stunden (TVöD-Standard) rund 169 Stunden, bei 37,5 Stunden rund 162,5 Stunden und bei 35 Stunden rund 151,67 Stunden. Die vollständige Tabelle mit Werten von 20 bis 40 Wochenstunden inklusive Jahreshochrechnung finden Sie oben im Rechner, ebenso ein Eingabefeld für eigene Wochenstunden.

Wie rechne ich Minuten in Dezimalstunden um?

Minuten durch 60 teilen und zu den vollen Stunden addieren. 30 Minuten entsprechen 0,5 Stunden, 15 Minuten entsprechen 0,25 Stunden, 45 Minuten entsprechen 0,75 Stunden. Aus 7 Stunden 20 Minuten werden so 7,33 Dezimalstunden. Diese Umrechnung wird auch Industrieminuten-Umrechnung genannt, weil sie in Lohnbuchhaltung und Zeiterfassungssystemen der Industrie Standard ist. Die vollständige Umrechnungstabelle finden Sie im Abschnitt Dezimalstunden auf dieser Seite.

Warum verwenden Lohnabrechnungen Dezimalstunden statt HH:MM?

Dezimalwerte lassen sich direkt mit dem Stundenlohn multiplizieren, ohne vorher von einem Sexagesimalsystem (60 Minuten pro Stunde) umrechnen zu müssen — das vereinfacht die Lohnberechnung erheblich. Würde man mit HH:MM-Werten rechnen, müsste jede Minutenangabe zunächst manuell in einen Bruchteil der Stunde umgewandelt werden. Dezimalstunden vermeiden diesen Zwischenschritt und reduzieren Rechenfehler in der Gehaltsabrechnung, weshalb praktisch alle Lohnbuchhaltungsprogramme intern mit Dezimalwerten arbeiten.

Wie werden Überstunden berechnet und ausgezahlt?

Überstunden sind die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten und der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Ob und wie sie ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, regelt in der Regel der Arbeits- oder Tarifvertrag. Um den Geldwert einer Überstunde zu ermitteln, teilen Sie das Bruttomonatsgehalt durch die monatlichen Sollstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Fehlt eine vertragliche Regelung, besteht meist ein Anspruch auf Auszahlung zum üblichen Stundenlohn.

Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?

Stand 2026 ist eine Steuerbefreiung für tariflich vereinbarte Überstundenzuschläge bislang nur als Gesetzesvorschlag in der Diskussion und noch nicht verabschiedet. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie sich darauf verlassen. Aktuell unterliegen Überstundenzuschläge grundsätzlich der regulären Lohnsteuer, sofern kein anderweitig geregelter steuerfreier Zuschlag greift, etwa für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit nach §3b Einkommensteuergesetz. Diese beiden Zuschlagsarten sollten in der Abrechnung nicht verwechselt werden.

Wie viele Stunden darf man maximal täglich arbeiten?

Nach §3 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich maximal 8 Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist zulässig, wenn im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Zusätzlich schreibt §5 ArbZG nach Arbeitsende eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor, bevor die nächste Schicht beginnen darf. Diese Grenzen dienen dem Gesundheitsschutz und gelten unabhängig von Branche oder Arbeitsort.

Gelten dieselben Arbeitszeitregeln im Homeoffice?

Ja. Das Arbeitszeitgesetz gilt unabhängig vom Arbeitsort — die Vorgaben zu Höchstarbeitszeit und Pausen gelten im Homeoffice genauso wie im Büro. Auch die seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) bestehende Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung betrifft Homeoffice-Beschäftigte gleichermaßen. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Pausen dokumentieren lassen, häufig über digitale Zeiterfassungstools, die auch bei Remote-Arbeit zuverlässig funktionieren.

Ist der Arbeitszeitrechner wirklich kostenlos und werden meine Daten gespeichert?

Ja, die Nutzung ist vollständig kostenlos. Die Berechnung läuft komplett lokal in Ihrem Browser — eingegebene Zeiten werden nicht an einen Server übertragen oder gespeichert. Es ist keine Registrierung, Anmeldung oder Angabe persönlicher Daten nötig. Da die Berechnung ausschließlich clientseitig erfolgt, entstehen auch keine Cookies oder Tracking-Daten aus der Rechnernutzung selbst, was den Rechner DSGVO-konform ohne zusätzliche Einwilligung nutzbar macht.