Überstundenrechner: Überstunden berechnen, auszahlen & versteuern
Überstundenwert = Stundenlohn × Stunden × (1 + Zuschlag)
Netto-Werte sind überschlägige Schätzungen (durchschnittlicher Abzugssatz aus Ihrem Monatsgehalt), keine exakte Grenzsteuerberechnung. Die Reform-Vorschau zeigt eine mögliche Auswirkung des noch nicht beschlossenen Gesetzentwurfs — Stand 2026-08-28 nicht in Kraft. Keine Steuerberatung, ohne Gewähr.
Wie berechnet man Überstunden?
Stundenlohn-Formel: Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)
Grundlage jeder Überstundenberechnung ist der Stundenlohn: Bruttomonatsgehalt geteilt durch die Wochenstunden mal 4,33 (52 Wochen ÷ 12 Monate). Bei 3.500 Euro Monatsgehalt und einer 40-Stunden-Woche ergibt das rund 20,19 Euro pro Stunde. Eine ausführliche Herleitung mit weiteren Beispielen liefert der Stundenlohnrechner: Stundenlohn aus Gehalt berechnen.
Zuschläge: 25% normal, 50% Nacht/Wochenende, 100% Feiertag — was ist üblich?
Ein gesetzlich vorgeschriebener Überstundenzuschlag existiert nicht. In der Praxis haben sich dennoch Richtwerte etabliert, die viele Tarifverträge und Arbeitsverträge übernehmen: 25 % für normale Überstunden, 50 % für Nacht- und Wochenendstunden, 100 % für Feiertagsarbeit. Der Rechner oben verwendet diese Richtwerte als Vorbelegung — sie lassen sich jederzeit an den eigenen Vertrag oder Tarifvertrag anpassen.
Gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge vs. tarifliche/vertragliche Regelung
Ohne Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuelle Regelung im Arbeitsvertrag besteht kein automatischer Anspruch auf einen Überstundenzuschlag — nur auf die reguläre Vergütung der geleisteten Stunden zum normalen Stundenlohn. Ein Zuschlag ist damit meist Verhandlungssache, nicht gesetzliche Pflicht.
Überstunden auszahlen lassen: Rechenbeispiel
Beispielrechnung Steuerklasse 1
Ein Angestellter mit 3.500 Euro Bruttomonatsgehalt (Steuerklasse 1, 40-Std.-Woche, kinderlos) leistet 10 normale Überstunden mit 25 % Zuschlag. Bei rund 20,19 Euro Stundenlohn ergibt das 10 × 20,19 € × 1,25 ≈ 252,38 € brutto. Nach Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer zum durchschnittlichen Abzugssatz bleiben davon überschlägig rund 170 € netto übrig.
Beispielrechnung Steuerklasse 3
Bei gleicher Ausgangslage, aber Steuerklasse 3, fällt durch das Splittingverfahren weniger Lohnsteuer an — der Netto-Betrag für dieselben 10 Überstunden liegt spürbar höher als in Steuerklasse 1. Den genauen Vergleich für das eigene Gehalt liefert der Rechner oben direkt.
Freizeitausgleich vs. Auszahlung — was lohnt sich mehr?
Steuerliche Unterschiede
Freizeitausgleich unterliegt keiner separaten Lohnsteuer, da kein zusätzliches Entgelt fließt — das reguläre Monatsgehalt bleibt unverändert, nur die Arbeitszeit sinkt in einem anderen Zeitraum entsprechend. Eine Auszahlung erhöht dagegen das zu versteuernde Einkommen des jeweiligen Abrechnungsmonats und unterliegt der vollen Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Wann lohnt sich Freizeitausgleich?
Freizeitausgleich lohnt sich steuerlich fast immer mehr als eine Auszahlung, besonders bei hohem Grenzsteuersatz. Er eignet sich außerdem, wenn ohnehin Erholungsbedarf besteht oder ein Gleitzeitkonto Guthaben abbauen muss.
Wann lohnt sich die Auszahlung?
Auszahlung ist sinnvoll bei akutem Geldbedarf, wenn im Betrieb ohnehin niemand die frei werdenden Aufgaben übernehmen kann, oder wenn ein Überstundenkonto eine gesetzlich/tariflich vorgeschriebene Ausgleichsfrist überschreitet und ausgezahlt werden muss.
Werden Überstunden versteuert?
Aktuelle Rechtslage 2026: grundsätzlich steuerpflichtig
Ausgezahlte Überstunden gelten steuerlich als regulärer Arbeitslohn und werden wie das übrige Gehalt mit Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (sofern die Freigrenze überschritten wird) und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet. Eine generelle Steuerbefreiung für Überstunden gibt es Stand 2026 nicht.
Steuerfreie Zuschläge nach §3b EStG (Nacht-, Sonntags-, Feiertagsarbeit)
Eine bereits geltende Ausnahme betrifft nicht Überstunden an sich, sondern echte Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG: Der Zuschlag für Nachtarbeit (20–6 Uhr) bleibt bis 25 % des Grundlohns steuerfrei (bis 40 % zwischen 0 und 4 Uhr), für Sonntagsarbeit bis 50 %, für Feiertagsarbeit bis 125 % (an bestimmten Feiertagen bis 150 %). Steuerfrei ist dabei ausdrücklich nur der Zuschlag, nicht die Grundvergütung selbst.
Die geplante Reform: tariflich vereinbarte Überstundenzuschläge steuerfrei
Die Bundesregierung hat im September 2025 einen Referentenentwurf für ein Arbeitsmarktstärkungsgesetz vorgelegt, der Überstundenzuschläge bis zu 25 % des Grundlohns von der Lohnsteuer befreien soll — vorausgesetzt, die Mehrarbeit liegt über der tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeit (mindestens 34 Std.) bzw. über 40 Std. ohne Tarifbindung. Die Grundvergütung selbst bliebe weiterhin steuerpflichtig, und Sozialversicherungsbeiträge fielen laut einer Antwort der Bundesregierung vom Juli 2025 weiterhin in voller Höhe an — nur die Lohnsteuer auf den Zuschlagsanteil entfiele.
Wichtig: Dieses Gesetz ist Stand 28. August 2026 noch nicht verabschiedet und nicht in Kraft. Der Rechner oben zeigt bei aktivierter Vorschau-Option lediglich, wie sich Ihre Auszahlung nach der geplanten Regelung verändern würde — nicht den aktuell gültigen Netto-Betrag.
Gesetzliche Grundlagen zu Überstunden (§ ArbZG)
Höchstarbeitszeit: 10 Std./Tag, 48 Std./Woche im Schnitt
§ 3 ArbZG erlaubt eine werktägliche Arbeitszeit von grundsätzlich 8 Stunden, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag innerhalb von 6 Kalendermonaten nicht überschritten wird. Werktage sind Montag bis Samstag, sodass sich rechnerisch bis zu 48 Stunden pro Woche im Schnitt ergeben.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenvergütung?
Ja, dem Grunde nach: Geleistete Arbeit ist grundsätzlich zu vergüten, auch über die vertragliche Sollarbeitszeit hinaus. Ein Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschlag besteht dagegen nur, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag das ausdrücklich vorsehen.
Rolle von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen regeln in der Praxis die meisten Details zu Überstunden: Zuschlagshöhe, Ausgleichsfristen für Freizeitausgleich, Kappungsgrenzen für Arbeitszeitkonten und Verfallfristen. Ohne Tarifbindung gelten nur die Mindestvorgaben des ArbZG sowie individuelle vertragliche Regelungen.
Überstunden im öffentlichen Dienst (TVöD)
Der TVöD unterscheidet begrifflich zwischen Mehrarbeit (Überschreitung der regulären Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze) und Überstunden (angeordnete Arbeit über die dienstplanmäßige Arbeitszeit hinaus, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausgeglichen wird). TVöD-Überstunden werden in der Regel vorrangig durch Freizeitausgleich abgegolten; ist das innerhalb eines Ausgleichszeitraums nicht möglich, entsteht ein Anspruch auf Auszahlung inklusive der tariflich festgelegten Zeitzuschläge.
| Art des Zuschlags | Steuerpflichtig? | Rechtsgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Normale Überstunden (Grundvergütung) | Ja, voll steuerpflichtig | regulärer Arbeitslohn | — |
| Zuschlag für Nachtarbeit (20–6 Uhr) | Steuerfrei bis 25 % (bis 40 % zwischen 0–4 Uhr) | § 3b EStG | Nur der Zuschlag, nicht die Grundvergütung |
| Zuschlag für Sonntagsarbeit | Steuerfrei bis 50 % | § 3b EStG | — |
| Zuschlag für Feiertagsarbeit | Steuerfrei bis 125 % (150 % an best. Feiertagen) | § 3b EStG | — |
| Tariflich vereinbarter Überstundenzuschlag (geplante Reform) | Noch steuerpflichtig — Reform nicht in Kraft | geplante Gesetzesänderung 2026 | Stand 28.08.2026; Rechner zeigt optionale Vorschau-Berechnung |
Rechtliche Hinweise
Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Netto-Werte sind überschlägige Schätzungen auf Basis des durchschnittlichen Abzugssatzes Ihres Monatsgehalts, keine exakte Grenzsteuerberechnung und ohne Fünftelregelung. Die Vorschau zur geplanten 2026-Reform basiert auf dem Referentenentwurf von September 2025 und kann sich bis zur endgültigen Gesetzesfassung noch ändern. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, Ihre Lohnsteuerhilfe oder einen Steuerberater.
Für die Berechnung Ihrer täglichen Arbeitszeit inklusive Pausen nutzen Sie unseren Arbeitszeitrechner.
Häufige Fragen
Wie werden Überstunden versteuert — sind sie steuerfrei?
Nein, ausgezahlte Überstunden sind derzeit grundsätzlich voll steuerpflichtig wie regulärer Arbeitslohn. Eine Ausnahme gilt nur für echte Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG. Eine weitergehende Steuerbefreiung für tariflich vereinbarte Überstundenzuschläge ist als Gesetzentwurf (Referentenentwurf September 2025) geplant, Stand 28.08.2026 aber noch nicht in Kraft.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung von Überstunden, oder nur laut Vertrag/Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung?
Geleistete Arbeit ist grundsätzlich zu vergüten, auch als Überstunden. Ein zusätzlicher Zuschlag darüber hinaus steht Beschäftigten aber nur zu, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das ausdrücklich regeln — einen automatischen gesetzlichen Zuschlagsanspruch gibt es nicht.
Freizeitausgleich oder Auszahlung — was lohnt sich steuerlich mehr?
Freizeitausgleich ist steuerlich meist günstiger, da kein zusätzliches, separat zu versteuerndes Entgelt fließt. Auszahlung erhöht dagegen das zu versteuernde Einkommen des Abrechnungsmonats. Der Rechner oben zeigt beide Optionen direkt nebeneinander.
Wie berechnet man den Stundenlohn aus dem Bruttomonatsgehalt für die Überstundenauszahlung?
Formel: Monatsgehalt geteilt durch (Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12). Das entspricht rechnerisch derselben Formel wie Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33) — beide Schreibweisen sind gebräuchliche Näherungen für dieselbe Rechnung.
Wie viele Überstunden darf ich laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) maximal machen?
§ 3 ArbZG erlaubt eine werktägliche Arbeitszeit von grundsätzlich 8, höchstens 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Kalendermonaten nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag erreicht werden. Bei einer 6-Tage-Woche ergeben sich daraus bis zu 48 Stunden regulär, mit Ausgleichspflicht bis zu 60 Stunden.
Werden Überstunden im öffentlichen Dienst (TVöD) anders behandelt?
Der TVöD unterscheidet zwischen Mehrarbeit und Überstunden und sieht meist vorrangig Freizeitausgleich vor. Kann dieser nicht innerhalb der tariflich festgelegten Frist gewährt werden, entsteht ein Auszahlungsanspruch inklusive der tariflichen Zeitzuschläge.
Wie werden Überstunden bei Steuerklasse 1 ausgezahlt — was bleibt netto übrig?
In Steuerklasse 1 gilt der reguläre Grundtarif der Einkommensteuer ohne Splittingvorteil. Der Rechner oben zeigt für Ihre eingegebenen Werte eine überschlägige Netto-Schätzung auf Basis Ihres durchschnittlichen Abzugssatzes.
Wie werden Überstunden bei Steuerklasse 3 ausgezahlt?
In Steuerklasse 3 wird das Splittingverfahren angewendet, was bei gleichem Brutto meist zu einem höheren Netto führt als Steuerklasse 1. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Ehepartner kein oder ein deutlich geringeres Einkommen hat (typischerweise Steuerklasse 5).
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Mehrarbeit bezeichnet meist die Überschreitung der regulären Arbeitszeit bis zur gesetzlichen Höchstgrenze, während Überstunden angeordnete Arbeit über die vertragliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit hinaus meinen, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausgeglichen wird. Die genaue Abgrenzung hängt vom jeweiligen Tarifvertrag ab.
Verfallen Überstunden, wenn sie nicht ausgezahlt oder abgebaut werden?
Ohne vertragliche oder tarifliche Ausschlussfrist gilt die reguläre gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen jedoch deutlich kürzere Ausschlussfristen vor (oft drei bis sechs Monate) — nach deren Ablauf kann der Anspruch verfallen, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde.