Teilzeitrechner
Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto x (Teilzeitstunden / Vollzeitstunden)
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Jede Rechenannahme (Sozialabgaben, Steuerzonen) ist im Text erklärt — nachvollziehbar statt Blackbox.
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Die Berechnung erfolgt clientseitig — Gehaltsangaben werden nicht an einen Server übertragen.
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So funktioniert die Berechnung
Der Rechner vergleicht Ihre aktuelle Vollzeitstelle mit der gewünschten Teilzeitstelle: Stunden, Gehalt und — auf Wunsch — das geschätzte Nettogehalt.
Vollzeit- vs. Teilzeit-Stunden im Vergleich
Die Teilzeitquote ergibt sich aus dem Verhältnis der gewünschten Wochenstunden zu den Vollzeitstunden im Betrieb. Bei 20 von 40 Wochenstunden liegt die Quote bei 50 %, bei 28 von 40 Stunden bei 70 %.
Das anteilige Bruttogehalt folgt exakt derselben Quote: Vollzeit-Brutto × Teilzeitquote. Bei 3.500 € Vollzeit-Brutto und 50 % Teilzeitquote ergeben sich 1.750 € Teilzeit-Brutto.
Brutto-Netto-Umrechnung bei Teilzeit
Für die Nettoschätzung zieht der Rechner die gesetzlichen Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitnehmeranteil) sowie die Einkommensteuer nach den 2026 gültigen Tarifzonen (§32a EStG) ab. Grundlage ist vereinfachend Steuerklasse I, ledig, keine Kinder — die Kirchensteuer- und Kinderlosen-Zuschlag-Häkchen passen die Schätzung an, ersetzen aber keine vollständige Lohnabrechnung mit individueller Steuerklasse.
Warum das Netto prozentual höher ausfällt als das Brutto
Die deutsche Einkommensteuer ist progressiv: Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen. Wird das Bruttogehalt halbiert, sinkt die Steuerlast überproportional stärker, weil ein größerer Anteil des reduzierten Einkommens in niedrigere Steuerzonen fällt. Das Nettogehalt sinkt dadurch prozentual weniger stark als das Bruttogehalt oder die Stundenzahl — dieser Effekt ist im Ergebnisfeld als „Netto-Quote" sichtbar.
Stunden pro Woche in Prozent der Vollzeit
Bezogen auf eine 40-Stunden-Vollzeitwoche und ein Beispielgehalt von 3.500 € brutto:
| Wochenstunden | % von Vollzeit (40h) | Beispiel-Brutto (bei 3.500 € Vollzeit) |
|---|---|---|
| 8 h | 20 % | 700 € |
| 10 h | 25 % | 875 € |
| 15 h | 37,5 % | 1.312 € |
| 20 h | 50 % | 1.750 € |
| 25 h | 62,5 % | 2.187 € |
| 28 h | 70 % | 2.450 € |
| 30 h | 75 % | 2.625 € |
| 32 h | 80 % | 2.800 € |
| 35 h | 87,5 % | 3.062 € |
| 38 h | 95 % | 3.325 € |
| 40 h | 100 % | 3.500 € |
Formel: % von Vollzeit = Teilzeit-Wochenstunden ÷ Vollzeit-Wochenstunden × 100
Ihr Recht auf Teilzeitarbeit (§8 TzBfG)
Nach §8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch, ihre Arbeitszeit zu verringern.
Voraussetzungen
Der Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und der Betrieb regelmäßig mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt (Auszubildende zählen dabei nicht mit).
Ablehnungsgründe des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, etwa wenn die Teilzeit die Arbeitsorganisation, den Betriebsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen würde oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Antragsfrist und Formvorschriften
Der Antrag sollte spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vorher schriftlich ab, gilt die Zustimmung als erteilt.
Brückenteilzeit — befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht
Die Brückenteilzeit nach §9a TzBfG ist eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit mit garantiertem Rückkehrrecht zur ursprünglichen Stundenzahl — der zentrale Unterschied zur „normalen" Teilzeit.
Voraussetzungen (§9a TzBfG)
Der Betrieb muss in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen, das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen. Nutzen Sie den Check im Rechner oben, um Ihre eigene Eligibilität direkt zu prüfen.
Dauer (1 bis 5 Jahre)
Die Brückenteilzeit muss für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren vereinbart werden. Nach Ablauf kehren Beschäftigte automatisch zur vorherigen Arbeitszeit zurück, ohne dies erneut beantragen zu müssen.
Zumutbarkeitsgrenze bei 45–200 Mitarbeitern
Betriebe mit 45 bis 200 Mitarbeitern dürfen einen Antrag ohne betrieblichen Grund ablehnen, wenn bereits eine bestimmte Quote an Beschäftigten in Brückenteilzeit ist (gestaffelt, ein Rückkehrer je 15 Beschäftigte). Betriebe mit mehr als 200 Mitarbeitern können nur bei entgegenstehenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Unterschied zur „normalen" Teilzeit
Bei der regulären Teilzeit nach §8 TzBfG gibt es kein automatisches Rückkehrrecht zur Vollzeit — eine spätere Aufstockung muss erneut beantragt werden und ist nicht garantiert. Die Brückenteilzeit schafft hier Planungssicherheit auf beiden Seiten.
Teilzeit und Minijob — was ändert sich?
Ein Minijob ist rechtlich eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung — es gibt keine feste Mindeststundenzahl, entscheidend ist die Verdienstgrenze.
Geringfügige Beschäftigung — die 603-Euro-Grenze (2026)
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 € pro Monat (7.236 € im Jahr). Der Rechner oben markiert automatisch, wenn Ihr Teilzeit-Brutto unter diese Grenze fällt.
Sozialversicherungspflicht ab welcher Stundenzahl
Nicht die Stundenzahl, sondern der Verdienst entscheidet über die Sozialversicherungspflicht. Liegt das Gehalt über der Minijob-Grenze, wird die Stelle regulär sozialversicherungspflichtig — unabhängig davon, wie wenige Stunden vereinbart sind.
Auswirkungen der Teilzeit
Rentenanspruch (proportionale Rentenpunkte)
Rentenpunkte werden proportional zum Gehalt erworben: Bei 50 % Teilzeitgehalt erhalten Sie in der Regel rund 50 % der Rentenpunkte eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten.
Urlaubsanspruch bleibt unverändert
Solange sich die Anzahl der Arbeitstage pro Woche nicht ändert, bleibt auch der Urlaubsanspruch in Tagen gleich. Reduzieren sich auch die Arbeitstage/Woche, wird der Anspruch anteilig gekürzt — die genaue Berechnung inklusive Tabelle liefert unser Urlaubsrechner.
Kündigungsschutz bleibt gleich
Teilzeitbeschäftigte genießen denselben Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte — eine Benachteiligung allein wegen der Teilzeit ist nach §4 TzBfG unzulässig.
Rückkehr zur Vollzeit
Außerhalb der Brückenteilzeit besteht kein automatischer Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit. Beschäftigte müssen ihren Wunsch aktiv anmelden; bei einer freien, passenden Stelle sind sie bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen (§9 TzBfG).
Häufig gestellte Fragen
Habe ich ein Recht auf Teilzeitarbeit?
Ja, nach §8 TzBfG ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen und muss dies rechtzeitig schriftlich begründen.
Was ist Brückenteilzeit und wer hat Anspruch darauf?
Befristete Teilzeit mit garantiertem Rückkehrrecht zur vorherigen Arbeitszeit, geregelt in §9a TzBfG. Voraussetzung: mehr als 45 Mitarbeiter im Betrieb, mehr als 6 Monate Betriebszugehörigkeit. Dauer: 1 bis 5 Jahre. Bei 45–200 Mitarbeitern gilt eine Zumutbarkeitsgrenze von 1 Rückkehrer je 15 Beschäftigten.
Wie wirkt sich Teilzeit auf meine Rente aus?
Rentenpunkte werden proportional zur Arbeitszeit bzw. zum Gehalt erworben; bei 50 % Teilzeit erhält man i. d. R. 50 % der Rentenpunkte eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten mit gleichem Vollzeitgehalt.
Bleibt mein Urlaubsanspruch bei Teilzeit gleich?
Ja, sofern die Anzahl der Arbeitstage pro Woche unverändert bleibt. Reduziert sich auch die Anzahl der Arbeitstage/Woche, wird der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt (Details und Rechenbeispiele: Urlaubsrechner).
Ab wie vielen Wochenstunden gilt man als teilzeitbeschäftigt?
Rechtlich gilt jede Arbeitszeit unterhalb der betriebsüblichen Vollzeit als Teilzeit — es gibt keine feste Mindeststundenzahl; auch ein Minijob (bis 603 €/Monat, Stand 2026) ist rechtlich eine Form der Teilzeit.
Muss mein Arbeitgeber meinem Teilzeitwunsch zustimmen?
Nur wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen (z. B. wesentliche Beeinträchtigung der Arbeitsorganisation). Bei fehlender oder verspäteter schriftlicher Ablehnung gilt der Antrag als genehmigt.
Habe ich nach der Brückenteilzeit automatisch ein Recht auf Rückkehr zur Vollzeit?
Ja, das ist der zentrale Unterschied zur „normalen" Teilzeit: Die Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit ist nach Ablauf der vereinbarten Frist garantiert und muss nicht erneut beantragt werden.
Wie berechnet sich mein Netto-Gehalt in Teilzeit?
Aus dem anteiligen Brutto abzüglich Lohnsteuer (progressiv nach §32a EStG), ggf. Kirchensteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung). Der Rechner oben übernimmt das automatisch als vereinfachte Schätzung.
Weitere Rechner für Arbeitszeit und Gehalt
Nutzen Sie außerdem unseren Arbeitszeitrechner für Pausen und Nettoarbeitszeit oder den Urlaubsrechner für Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Formel & Erklärung
Das anteilige Bruttogehalt ergibt sich direkt aus dem Stundenverhaeltnis. Fuer die Nettoschaetzung zieht der Rechner die gesetzlichen Sozialversicherungsbeitraege (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) sowie die Einkommensteuer nach den 2026 gueltigen Tarifzonen (Paragraph 32a EStG) ab, vereinfachend fuer Steuerklasse I, ledig, keine Kinder.